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   LAG Hamm, 30.11.2006 - 11 Sa 1039/06   

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https://dejure.org/2006,9771
LAG Hamm, 30.11.2006 - 11 Sa 1039/06 (https://dejure.org/2006,9771)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.11.2006 - 11 Sa 1039/06 (https://dejure.org/2006,9771)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. November 2006 - 11 Sa 1039/06 (https://dejure.org/2006,9771)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wartezeit gemäß § 1 KSchG; Lehrerarbeitsverhältnis

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    KSchG § 1, SR 2 y BAT PN 4 zu Nr. 1
    Wartezeit gemäß § 1 KSchG; Lehrerarbeitsverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigungsschutz bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses; Anrechenbarkeit von Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber; Enger sachlicher Zusammenhang zwischen zwei lediglich durch Schulferien getrennten Lehrerarbeitsverhältnissen; Kündigung ...

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; SR 2 y BAT PN 4 zu Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Anrechnung früherer Arbeitszeit eines Lehrers auf Wartezeit bei fehlendem sachlichen Zusammenhang zwischen einer nur durch Ferien getrennten Tätigkeit an Berufskolleg und Gymnasium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.11.2006 - 11 Sa 1039/06
    Anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Rechtsstreit 2 AZR 83/98 liege hier zwischen der befristeten Tätigkeit und der dann unbefristeten Einstellung nur der Zeitraum der Sommerferien.

    bb) Mit der besonderen Konstellation, dass ein nach den Sommerferien unbefristet angestellter Lehrer zuvor bis zu den Sommerferien auf der Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrages beschäftigt worden war, befassen sich zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 20.08.1998 (BAG 20.08.1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = NZA 1999, 481; BAG 20.08.1998 - 2 AZR 83/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 10 = NZA 1999, 314).

    Das Bundesarbeitsgericht hat betont, dass in dieser Vertragsgestaltung im Unterschied zu dem ebenfalls am 20.08.1998 entschiedenen Parallelverfahren (2 AZR 83/98) eine Verknüpfung zu sehen war, die es rechtfertigte, von einer Erfüllung der Wartezeit unter Einbeziehung der bereits im ersten Arbeitsverhältnis abgeleisteten Dienstzeit auszugehen.

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 76/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.11.2006 - 11 Sa 1039/06
    bb) Mit der besonderen Konstellation, dass ein nach den Sommerferien unbefristet angestellter Lehrer zuvor bis zu den Sommerferien auf der Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrages beschäftigt worden war, befassen sich zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 20.08.1998 (BAG 20.08.1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = NZA 1999, 481; BAG 20.08.1998 - 2 AZR 83/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 10 = NZA 1999, 314).

    (1) Im Urteil AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 hat das Bundesarbeitsgericht die Wartezeit als erfüllt angesehen.

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 94/06

    Schwerbehinderte Menschen - Wartezeit

    Auszug aus LAG Hamm, 30.11.2006 - 11 Sa 1039/06
    Darüber hinaus wurde die Revision auch im Hinblick auf das nicht rechtskräftige Urteil der 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.11.2005 nach § 72 Abs. 2 Ziffer 2 ArbGG zugelassen (LAG Düsseldorf 16.11.2005 .. - 1 (11) Sa 900/05 - LAGE § 90 SGB IX Nr. 2 - Az. BAG 2 AZR 94/06).
  • LAG Düsseldorf, 16.11.2005 - 1 (11) Sa 900/05

    Anrechnung von Zeiten eines vorangegangenen Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hamm, 30.11.2006 - 11 Sa 1039/06
    Darüber hinaus wurde die Revision auch im Hinblick auf das nicht rechtskräftige Urteil der 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.11.2005 nach § 72 Abs. 2 Ziffer 2 ArbGG zugelassen (LAG Düsseldorf 16.11.2005 .. - 1 (11) Sa 900/05 - LAGE § 90 SGB IX Nr. 2 - Az. BAG 2 AZR 94/06).
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07

    Kündigung während der Wartezeit - kein enger zeitlicher und sachlicher

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. November 2006 - 11 Sa 1039/06 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • ArbG Stuttgart, 27.08.2015 - 30 Ca 1611/15

    Alleinentscheidungsrecht - Anwendbarkeit KSchG - Wartezeit - enger sachlicher

    Dies allein vermag den erforderlichen engen sachlichen Zusammenhang beider Arbeitsverhältnisse zwar nicht zu begründen (LAG Hamm vom 30.11.2006, 11 Sa 1039/06, zit. nach juris), spricht jedoch auch nicht gegen den nötigen Zusammenhang.
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